Sehr geehrte Mitglieder,
da es bereits zu einigen Anfragen gekommen ist, teilen wir Ihnen mit, dass die Bekanntgabe des Wasserzählerstandes in der Verantwortung des Unterpächters liegt.
Sollten Sie Ihren Zählerstand nicht bis 27. September 2026 bekannt gegeben haben, wird danach eine Fremdfirma beauftragt. Die Kosten hierfür werden den säumigen Pächtern verrechnet.
Formular zur Bekanntgabe des Wasserzählerstandes herunterladen (Word-Datei)
Ihre Vereinsleitung