§ 71a Bauordnung für Wien: Ältere Bauten bis Ende 2027 legalisieren

Sehr geschätzte Mitglieder,

wir weisen Sie auf eine wichtige Frist nach § 71a der Bauordnung für Wien hin. Sie betrifft unsere älteren Bauten des langen Bestandes.

Betroffen sind alle Gebäude, die länger als 30 Jahre bestehen und die zu hoch, zu groß oder zu breit sind oder zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen. Diese Gebäude können noch bis Ende 2027 legalisiert werden.

Grundsätzlich bedarf jedes Gebäude einer Bewilligung. Liegt keine Bewilligung vor, lässt die Behörde das Gebäude ab 2028 entfernen. Ohne Bewilligung kann ein solches Gebäude bei einer allfälligen Schätzung außerdem nicht mehr geschätzt werden. Auch Versicherungen setzen im Schadenfall eine Bewilligung voraus.

Vorgang zur Bewilligung:

  1. Lassen Sie zuerst einen Plan für den Bestand erstellen.
  2. Reichen Sie die nachträgliche Baubewilligung ein. Ab dem 1. Jänner 2028 ist dies für Gebäude ohne Bewilligung nicht mehr möglich.
  3. Übergeben Sie dem Verein eine Kopie des bewilligten Bauplans zur ordnungsgemäßen Archivierung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vereinsleitung

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