§ 71a Bauordnung für Wien: Ältere Bauten bis Ende 2027 legalisieren

Sehr geschätzte Mitglieder, wir weisen Sie auf eine wichtige Frist nach § 71a der Bauordnung für Wien hin. Sie betrifft unsere älteren Bauten des langen Bestandes. Betroffen sind alle Gebäude, die länger als 30 Jahre bestehen und die zu hoch, zu groß oder zu breit sind oder zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen. Diese Gebäude… § 71a Bauordnung für Wien: Ältere Bauten bis Ende 2027 legalisieren weiterlesen

Wasserzählerstand: Bekanntgabe liegt beim Unterpächter

Sehr geehrte Mitglieder, da es bereits zu einigen Anfragen gekommen ist, teilen wir Ihnen mit, dass die Bekanntgabe des Wasserzählerstandes in der Verantwortung des Unterpächters liegt. Sollten Sie Ihren Zählerstand nicht bis 27. September 2026 bekannt gegeben haben, wird danach eine Fremdfirma beauftragt. Die Kosten hierfür werden den säumigen Pächtern verrechnet. Formular zur Bekanntgabe des… Wasserzählerstand: Bekanntgabe liegt beim Unterpächter weiterlesen